Unsere Garantien
Rasche und Termingerechte Abwicklung
Nach Erhalt aller Unterlagen bekommen Sie den Vorabzug des fertigen NWGA innerhalb von ca. 5-10 Werktagen.
Attraktive Preise
Aufgrund unserer großen Erfahrung und eines von Frau DI.Vera Korab selber entwickelten Programm erstellen – sind wir in der Lage, sehr attraktive Preise ohne Einbuße der Qualität anzubieten,
Praxisgerechte Nutzwerte
Wir leiten die Regelnutzwerte von marktgerechten Miet- und Verkaufspreisen ab – was zu plausiblen und gut argumentierbaren Anteilen führt
Bereits über 300,000m² bewertet
Seit 20 Jahren erstellen wir ca. 100 Nutzwertgutachten pro Jahr für Bauträger und private Eigentümer.
Was ist ein Nutzwertgutachten?
Ein Nutzwertgutachten wird benötigt, um im Grundbuch Wohnungseigentum zu begründen. Dieser Vorgang wird auch als Parifizierung bezeichnet.
Im Nutzwertgutachten werden zuerst alle Nutzflächen ermittelt. Eine typische Wohnung wird als Regelwohnung bewertet und bekommt den Nutzwert 1,0 – das bedeutet dass eine Wohnung mit zum Beispiel 53,25m² den Gesamtnutzwert 53 erhält.
Die übrigen Wohnungen und sonstigen Wohnungseigentumsobjekte werden mit Zu- und Abschlägen gegenüber der Regelwohnung bewertet – also beispielsweise eine Wohnung im Erdgeschoss an der Straße erhält gegenüber der ruhigen hofseitigen Wohnung im 1. Stock einen Abschlag von angenommen 15% – diese Wohnung hätte dann bei 53,25 m² und einem Nutzwert von 0,85 einen Gesamtnutzwert von 45.
Das Nutzwertgutachten regelt auch, welche Zubehörobjekte (Kellerabteile, Lager, Gartenflächen usw.) welchen Wohnungen oder sonstigen WE-Objekten zugeordnet werden und welche Flächen in gemeinsamen Eigentum verbleiben.
Was wird zur Erstellung benötigt ?
Zur Erstellung eines Nutzwertgutachtens werden der Grundbuchsauszug und alle baugenehmigten Einreichpläne und dazugehörigen Baubescheide benötigt. Bei Zinshäusern ist auch eine Mieterliste sehr hilfreich aber nicht zwingend erforderlich. Sehr oft ist auch eine Örtliche Besichtigung erforderlich.
Falls der Baubescheid noch nicht vorliegt, aber die Nutzwerte für die Erstellung der Kaufverträge schon benötigt werden, kann auch auf Basis der vorliegenden Pläne ein vorläufiges Nutzwertgutachten erstellt werden.
Wozu eine Parifizierung?
Wenn durch eine Parifizierung Wohnungseigentum begründet wird, ist der/die EigentümerIn BesitzerIn einer spezifischen Wohnung und nicht MiteigentümerIn der gesamten Liegenschaft. Dies hat große Vorteile bei der Aufnahme von Hypotheken, der Aufteilung der Erhaltungskosten und der Weitergabe der Wohnung durch Verkauf/ Schenkung oder Erbe.
Aktuelles
Der Nutzwertgutachten Blog
Was ist ein Nutzwertgutachten ?
Einleitung Sehr häufig kommt ein Nutzwertgutachten zur Sprache – sei es bei dem Kauf einer Wohnung, der Aufteilung einer in Familienbesitz stehenden Liegenschaft, dem Bau eines Doppelhauses, der Berechnung des Betriebskostenanteiles des einzelnen Wohnungseigentümers...
Anfrage
schicken Sie uns eine Nachricht