Preise

01

Erstellung eines erstmaligen Nutzwertgutachtens

Die Kosten für die erstmalige Erstellung eines Nutzwertgutachtens sind von vielen Punkten abhängig.

Alt- oder Neubau, Größe des Objektes, Qualität der vorhandenen Pläne usw..

ab 600€ netto ( für ein Doppelhaus mit Eigengärten und vorhandenem Lageplan)

02

Erstellung eines Gutachtens für die Neufestsetzung der Nutzwerte

Werden bei einem bereits parifizierten Gebäude nachträglich Änderungen durchgeführt (zum Beispiel Wohnungszusammenlegungen, Zubauten usw), so ist ein Gutachten für die Neufestsetzung der Nutzwerte erforderlich. Dabei dient das ursprüngliche Gutachten als Grundlage und es werden nur die sich ändernden oder neu dazukommende  Einheiten bewertet.

ab 600€ netto 

03

Vermessung des Objektes

Sehr häufig stimmen die vorhandenen Pläne um mehr als 3% nicht mit den Naturmaßen überein. In diesen Fällen müssen noch Naturaufnahmen durchgeführt und Bestandspläne  erstellt werden. Gerne können wir Ihnen auch diese Leistungen anbieten. Es bleibt dann alles in einer Hand und Sie müssen nicht mehrere Büros (VermesserIn, ArchitektIn, SachverständigerIn) beauftragen.

ab 3,50 €/m² Wohnnutzfläche netto

04

Erstellung von Einreich- und Auswechslungsplänen und Bauanzeigen

Oft wurden bauliche Änderungen (z.B. Badeinbauten ) ohne Baubewillung durchgeführt. In diesen Fällen müssen nachträglich Pläne erstellt und Baugenehmigungen eingeholt werden. Gerne können wir diese Leistungen in unserem Architekturbüro durchführen

Bauanzeigen: ab netto 500€

Wie funktionert der Ablauf?

Hier erfahren Sie mehr über den genauen Ablauf von der Bestellung eines Nutzwertgutachtens bis zur Grundbucheintragung.

 

uSchritt 1

erforderliche Unterlagen

Um das Nutzwertgutachten zu erstellen, benörigen wir von Ihnen folgende Unterlagen;

– alle baugenehmigtern Pläne und Baubescheide
(falls Sie diese nicht zur Verfügung haben, können wir in Wien auch mit einer Vollmacht Einsicht in den Bauakt nehmen)

-Angaben über zuzordnende Liegenschaftsanteile (z.B. Eigengärten, Einlagerungsräumen usw.)

-wenn Eigengärten zugeordnet werden, benötigen wir auch eine maßstabsgenauen Lageplan

Schritt 2

Erhalt des Vorabzuges

Nachdem wir das Nutzwertgutachten erstellt haben, erhalten Sie einen Vorabzug. Sie können sich diesen in Ruhe anschauen und mit den anderen Eigentümern und dem/der Rechtsanwalt/in  oder Notar/in abstimmen. Gerne beraten wir Sie auch in dieser Phase und erläutern Ihnen eventuelle Unklarheiten .

Schritt 3

Grundbucheintragung

Nachdem das Nutzwertgutachten von Ihnen freigegeben wurde, wird es von uns digital und in Papierform ausgestellt. Alles weitere muss vom/von der  Treuhänder/in – (Rechtsanwalt oder Notar) erledigt werden. Diese  Kanzlei erstellt den Wohnungseigentumsvertrag, holt die Unterschriften aller Eigentümer ein und erledigt die Grundbucheintragung.

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